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Skiurlaub finden:

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Mitwirkungspflicht
Bei evtl. Auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Entstehende Schäden gering zu halten.
Bei Reisen mit einem Reiseleiter von Sport 65 ist dieser sofort zu informieren. Sollte eine Abhilfe nicht möglich sein, lassen sich dies bitte möglichst schriftlich bestätigen und verständigen Sie Sport 65 (Tel. 06201 185951 oder 0172 6322909)
Eine Mängelanzeige muss innerhalb eines Monats nach der vereinbarten Rückkehr bei uns vorliegen.

Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren innerhalb von 12 Monaten nach der vereinbarten Rückkehr.


Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheitsbestimmungen
Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Erkundigen Sie sich bitte über die geltenden Bestimmungen.
Je nach bereits bestehendem Versicherungsschutz empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Unfall-, Privathaftpflicht-, Reisegepäck- und Auslandsversicherung, die Sie zu geringen Prämien bei uns abschließen können. Entsprechende Abschlussformulare erhalten Sie bei Ihrem Reisebüro oder bei uns.


Allgemeine Bestimmungen
Die Angaben dieses Prospektes entsprechen dem Stand bei Drucklegung, die Berichtigung von Irrtümern sowie von Satz- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Gerichtsstand.

Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.

Sport 65

Jürgen Sattler
69469 Weinheim
Bahnhofstrasse 12
Tel 06201 18 59 51
Fax 06201 18 59 53
Mobilnummer 0172 - 6322909

E-Mail info@sport65.de

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