Sollte bei einer Teil-Appartement oder Teil-Gruppen Stornierung die errechneten Stornokosten nicht ausreichen, können wir den entstandenen Differenzbetrag auf die
restlichen Appartement- oder Gruppen-Bucher umlegen.
Reise -Rücktrittskosten-Versicherung Damit Ihnen fast keine Kosten entstehen, wenn Sie unverschuldet von einer Reise zurücktreten oder ihre Reise
vorzeitig abbrechen müssen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Entsprechende Versicherungsanträge senden wir Ihnen gerne zu. Beachten Sie bitte, dass diese
Versicherung innerhalb 8 Tagen nach Erhalten der Reise-Bestätigung abgeschlossen werden muss.
Gewährleistung Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie Abhilfe verlangen. Beruht die Nichterbringung oder
die nicht vertragsgemäß Erbringung der Reiseleistung auf einem Umstand, der nach Vertragsschluss eingetreten und von uns nicht wieder treu und Glauben herbeigeführt worden ist, sind wir
berechtigt, durch die Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Sie können die Ersatzleistung ablehnen, wenn Ihnen diese aus wichtigem, uns
erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn durch die Abnahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigt wird.
Mindestteilnehmerzahl Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei allen Gruppenreisen 20 Personen soweit nicht ausdrücklich eine andere Zahl genannt ist.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl sind wir berechtigt, die Reise bis zu 2 Wochen
vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück.
Außergewöhnliche Umstände Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks)
erheblich erschwert, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen.
Haftung Unsere Haftung aus dem Reisevertrag ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde
oder wir als Leistungsträger in Anspruch genommen werden. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit auf Grund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
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